Rechtsanwaltsbüro Ralf Hollstein

Erbrecht

Vor allem die vorbeugende Beratung (Erstellung und Formulierung von Testamenten usw.) ist im Erbrecht von wesentlicher Bedeutung. Die Unwirksamkeit von Teilen eines Testaments oder gar des gesamten Testaments kann zu gravierenden Folgen führen. Die rechtzeitige Übertragung von Vermögen kann auch steuerlich von Bedeutung sein.

Durch die mehrfache Ausschöpfung der Steuerfreibeträge kann eine Steuerschuld ganz vermieden oder zumindest erheblich gemindert werden. Die Beachtung von Pflichtteilsansprüchen oder auch nur formeller Vorschriften bedarf einer genauen Prüfung. Änderungen gesetzlicher und steuerlicher Vorschriften erfordern im Übrigen auch eine Überprüfung bereits getroffener testamentarischer oder anderer letztwilliger Verfügungen. Auch wenn der Erbfall eingetreten ist, besteht oft dringender Beratungsbedarf, z.B. bei der Frage von Pflichtteilsansprüchen, der Erbauseinandersetzung oder auch nur der Berechnung der Erbteile etc.

Für den Fall, dass der Erblasser überschuldet war, ist umgehend über eine Ausschlagung zu entscheiden. Versäumt man die kurze Frist zur Ausschlagung, droht die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten.